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Pensionszusagen und die Insolvenzfestigkeit von Rückdeckungsvermögen

Die Corona-Krise zeigt, wie anfällig unser Wirtschaftssystem am Ende ist, wenn eine höhere Gewalt sich ausbreitet. Kein Unternehmen ist davor gefeit, urplötzlich in den Strudel einer Krise zu geraten. Umso wichtiger ist es, stets und vorausschauend auch solche Worst-Case-Szenarien anzudenken und das Unternehmen bestmöglich auch für einen solchen Fall aufzustellen. Notfalls ist auch ein Insolvenzszenario aufzustellen und dessen Ausstrahlwirkung zu optimieren.

Pensionszusagen in der Krise
Eine solche Optimierung kann z.B. dadurch erfolgen, dass Pensionszusagen, die eine Gesellschaft ihrem Gesellschaftergeschäftsführer gewährt, so verfasst werden, dass sie im Falle einer Insolvenz nicht angreifbar sind und folglich entsprechende Pensionsansprüche des Gesellschaftergeschäftsführers bestehen bleiben. Häufig finden sich in alten Pensionszusagen Formulierungen, die dieses Ziel konterkarieren.

Rückdeckungsversicherung in der Krise
Aber selbst dann, wenn die Pensionszusage an sich unangreifbar ist, so ist doch ihre Werthaltigkeit in der Krise häufig gefährdet. Deswegen wird stets empfohlen, die Pensionszusage durch eine entsprechende Rückdeckung mit werthaltigem Vermögen abzusichern (beispielsweise durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung).

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass Inhaber dieses Vermögens die Gesellschaft ist, die später im Risikoszenario in die Insolvenz fährt, und mit ihr also auch das entsprechende Sicherungsvermögen. Dem kann nur vorgebeugt werden, wenn das Sicherungsvermögen wirksam zu Gunsten des Pensionsberechtigten als Sicherungsgut zugewiesen wurde (beispielsweise durch eine wirksame Verpfändung etwaiger Rückdeckungsansprüche). Auch hier lassen sich viele Fehler vermeiden und teilweise noch rechtzeitig korrigieren. Lesen Sie hierzu auch eine gute Übersicht eines Netzwerkpartners und Experten für betriebliche Altersversorgungen von Gesellschaftergeschäftsführern.

Fazit:
Eine betriebliche Altersabsicherung, gerade in Form der Pensionszusage, sollte nicht ohne betriebswirtschaftlichen, fachspezifischen und rechtlichen sowie steuerrechtlichen Beistand abgebildet werden. Hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gerade im Umfeld der Corona-Krise ist es wichtig, möglichst schnell etwaige Baustellen abzusichern und die Altersversorgung für das Worst-Case-Szenario fit zu machen.

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