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Dr. Andreas Fromm, Fachnews | 12. April 2019

Häusliches Musizieren oder: Wer bläst denn da?

Wer kennt das nicht: Die eigenen Kinder üben ihr Instrument, und je nach Gattung des Instrumentes sowie Expertise des Kindes werden die Nerven strapaziert. Während für die Kinder aber laut das Elternherz schlägt, was so manchen Misston zu überlagern vermag, gilt dies nicht mehr für die musizierende Nachbarschaft. Aber dass es soweit kommen muss, dass man sich vor dem BGH trifft, scheint doch überzogen.

Dies sah offensichtlich ein Nachbar anders, der gegen einen Berufsmusiker geklagt hatte, dessen Übungen (maximal 180 Minuten am Tag und regelmäßig nicht mehr als an zwei Tagen pro Woche) zu Unmut geführt hatten. Man möchte ja gar nicht darüber nachdenken, was der Kläger getan hätte, wenn nicht nur ein Berufsmusiker, sondern gar die sich in Ausbildung befindliche Kelly Family neben ihm gewohnt hätte! Es scheint jedenfalls so, als sei das Klagen die Hobbybeschäftigung des Klägers, denn die Entscheidung des BGH ist sehr eindeutig:

Das häusliche Musizieren gehört zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung und umfasst auch den Berufsmusiker, der insofern nicht weniger aber auch nicht mehr Rechte als ein Hobbymusiker hat. Innerhalb der Grenzen zu einer Lärmbelästigung ist also das Musizieren als wesentlicher Teil des Lebensinhaltes zur Erlangung von Lebensfreude und Lebensglück hinzunehmen. Dies wird zumindest für die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten postuliert. Die Lösung widerstreitender nachbarlicher Interessen sei dann im Einzelfall herzustellen und falle hier, bei dem doch rücksichtsvollen Einsatz der Übungszeiten, zugunsten der Lebensfreude des Musikers aus.

Man kann froh sein, dass dem Querulanten Einhalt geboten wurde. Dem Kläger wünscht man, dass er sich ein neues Hobby sucht, das er gerade in den Übungszeiten des Berufsmusikers ausüben sollte. Vielleicht erlernt er ja auch ein Instrument, so dass die Übungen im Duett erklingen. Für alle gestressten Musiker schlagen wir vor, dass sie ihre Nachbarn zur Übungsstunde einladen und Kaffee und Plätzchen servieren. So kommt man möglicherweise auch einmal ins persönliche Gespräch und lernt den Nachbarn kennen. Vielleicht hilft‘s ja!?

Autor

AFNeu

Dr. Andreas Fromm

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

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