Steuerbefreiung für Familienheime
19.03.2021
Bekanntlich enthält das Steuerrecht in § 13 Abs. 1 ErbStG drei Steuerbefreiungen für Familienheime, die übertragen werden: Bei Übertragung zu Lebzeiten (Nr. 4 a der genannten Vorschrift) wird eine sogenannte unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbschaftsteuerfrei bewertet. Bei Erwerben von…
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