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Kanzlei für Unternehmens-
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Prozessrecht

  • Zivilprozessuale Vertretung vor allen Arbeits-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Zivilprozessuales Vollstreckungsrecht
  • Vertretung in Steuer(straf)verfahren bis zum BFH

Prozessrecht

Was nützt einem ein Anspruch, wenn man nicht weiß, wie man ihn durchsetzen soll?

Wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, um sein Recht auch durchsetzen zu können. Entsprechende Vollstreckungstitel sind z.B. Vollstreckungsbescheide, Urteile, gerichtliche Vergleiche etc. Mitunter ist aber auch durch einen seitens des Gerichts zu bestellenden Sachverständigen im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens erst einmal zu klären, in welchem Zustand sich eine Sache befindet, welchen Wert sie hat, was die Ursache eines Schadens ist oder welcher Aufwand für die Beseitigung eines Schadens oder Sachmangels erforderlich ist.

Unsere Anwaltskanzlei vertritt Sie in diesen Themen mit langjähriger Erfahrung vor allen Arbeits-, Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.

Zwar besteht vor den Arbeitsgerichten und den Amtsgerichten kein Anwaltszwang. Allerdings nützt das häufig wenig, wenn der Kläger keine Kenntnis davon hat, wie er seine Ansprüche „in der Welt der Juristen“ nach der juristischen Methodik und der prozessualen Relationstechnik schlüssig vorzutragen und zu beweisen oder Vorwürfe zu widerlegen hat.

Es hilft nichts, wenn das Gericht mit Informationen, die zur Entscheidung des Rechtsstreits gar nicht benötigt werden, überflutet wird. Die fundierten Kenntnisse im Prozessrecht liefern unsere auch prozessual immer wieder fortgebildeten Anwälte.

Des Weiteren sind im Zivilprozess regelmäßig Fristen zu beachten, z.B. bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens oder die Notfrist zur Verteidigungsanzeige, die nicht verlängerbar ist. Unsere Rechtsanwälte verfügen alle über die erforderliche fachliche Kompetenz, im jeweiligen Einzelfall entsprechend zu beraten und zu vertreten, wobei wir selbstverständlich die Fristenüberwachung sowie die Organisation auch komplexer Verfahren übernehmen.

Aber selbst wenn ein Vollstreckungstitel erwirkt sein sollte, heißt das noch nicht, dass der Schuldner nun freiwillig seinen Verpflichtungen aus diesem Vollstreckungstitel nachkommt.

Zur Durchsetzung bedarf es nun der speziellen Kenntnisse im zivilprozessualen Vollstreckungsrecht, um den Anspruch am sinnvollsten und zielführendsten durchsetzen zu können. Auch hier arbeitet die Kanzlei FROMM stets mit einer strategischen Gesamtausrichtung im Sinne des Mandanten. Neben unseren Rechtsanwälten sind in unserer Kanzlei hervorragend ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte weiter qualifizierte Rechtsfachwirtinnen tätig, die mit ihrer langjährigen Erfahrung und der Freude am Erfolg des Mandates eine optimale Abwicklung sicherstellen.

Denkbar ist hier eine Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners, die Erwirkung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen oder die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen durch Eintragung einer Sicherungshypothek. Auch die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung können sinnvolle Ziele sein.

gez. Koch

Koblenz, den 06.02.2017

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