Medienrecht
Wir unterstützen Sie auf folgenden Rechtsgebieten:
– | Rundfunkrecht (u.a. Erwerb von Sendelizenzen, Einhaltung von Werberichtlinien, Rundfunkgebühren); |
– | Erwerb von Filmrechten; |
– | Elektronisches Marketing. |
Das Medienrecht beschränkt sich nicht nur auf die traditionellen Medien (Film, Presse), sondern erstreckt sich auch auf Multimedia und Social Media. Rechtsprobleme, die in neuen Medien entstehen, weisen spezifische Eigenheiten auf. Diese betreffen u.a. Domains, den elektronischen Geschäftsverkehr, Up- und Downloads von Musik- oder Filmdateien über bestimmte Filesharing-Programme sowie entsprechende Informationspflichten, wenn man sich in sozialen Medien präsentieren möchte.
Die Kanzlei FROMM steht Ihnen bei der Durchsetzung und der Abwehr medienspezifischer Ansprüche wie Unterlassung, Widerruf, Gegendarstellung und Geldentschädigung zur Verfügung. Soweit es um die Gestaltung und Prüfung von Lizenzrechten bzw. Sonderrechten geht, versuchen wir ein interessengerechten Ausgleich zu schaffen. Soweit Sie in den neuen Medien als Unternehmen oder Privatperson unterwegs sind und neue Kommunikationsformen nutzen, hilft Ihnen die Kanzlei FROMM bei entsprechenden Auftritten bzw. der Präsentation.