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Kanzlei für Unternehmens-
& Steuerrecht


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(internationales) Steuerrecht

  • Körperschaftsteuer-/Einkommensteuer-/Gewerbesteuer-/Grunderwerbsteuer-/Umsatzsteuerrecht
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
  • unternehmens- und vermögensnachfolgespezifisches Steuerrecht
  • insolvenzspezifisches Steuerrecht
  • immobilienspezifisches Steuerrecht
  • transaktionsspezifisches Steuerrecht
  • Umwandlungssteuerrecht
  • gemeinnützigkeitsspezifisches Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • steuerliche Nacherklärungen
  • gestaltendes Steuerrecht
  • Einspruch und Klageführung bis zum BFH

(internationales) Steuerrecht

Als mittelständische Berater setzen wir unseren Schwerpunkt auf steuerrechtliche Fragestellungen. Unsere Qualifikation unterstreichen wir mit Kompetenz zum Steuerberater und zu Fachanwälten für Steuerrecht. In Kooperation mit unserer Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir nicht nur steuerrechtliche Gestaltungsberatung und (finanzgerichtliche) Abwehrberatung, sondern auch die Unterstützung bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Erstellung des Jahresabschlusses für handelsrechtliche und steuerliche Zwecke sowie bei der Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflichten. Selbstverständlich begleiten wir auch die Prüfung von steuerlichen Bescheiden und die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Zu den Kerngebieten der steuerrechtlichen Begleitung gehören neben dem Ertragsteuerrecht, also dem Einkommensteuerrecht für natürliche Personen und dem Körperschaftsteuerrecht für juristische Personen, auch komplexe Fragestellungen des Gewerbesteuerrechts. Gerade die Besonderheiten der steuerlichen Betriebsaufspaltung, einer steuerlichen Organschaft, die Besonderheiten der Mitunternehmerschaft inklusive der Probleme der Themen rund um das Sonderbetriebsvermögen des Personengesellschafters, aber auch die Betriebsverpachtung sowie das Problem verdeckter Gewinnausschüttungen und Pensionszusagen sind Kerngeschäft unserer täglichen Arbeit.

Daneben bietet auch das Grunderwerbsteuerrecht gerade in Umstrukturierungsszenarien erhebliche Stolpermöglichkeiten, die wir durch geschickte Planung und strategische Ausrichtung der Strukturierung vermeiden.

Wenn noch das Umsatzsteuerrecht regelmäßig als „neutraler, durchlaufender Posten“ wahrgenommen wird, so zeigt die Lebenswirklichkeit, dass dies häufig nicht der Fall ist, sondern auch im Umsatzsteuerrecht erhebliche Risiken für den steuerpflichtigen schlummern, wie sie zum Beispiel beim Revers-Charge-Verfahren, oder aber bei (internationalen) Warnbewegungen. Auch die Besonderheiten von nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern, wie zum Beispiel Vermietern, Immobilienhändlern oder Ärzten, und die damit einhergehenden Probleme insbesondere beim Vorsteuerabzug, können von uns im Sinne des Unternehmers überwacht und optimiert werden.

Eine große Expertise bietet die Kanzlei FROMM auf dem Gebiet Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, das auch in seiner aktuellen Fassung den Steuerpflichtigen vor erhebliche Rechtsunsicherheit stellt. Bei jeder Unternehmens- oder Vermögensnachfolgeberatung werden hier die Feinheiten des Steuer- und Bewertungsgesetzes, stets in Abgleich mit den ertragsteuerlichen Konsequenzen, oder aber auch etwaiger grunderwerbsteuerlicher oder umsatzsteuerlicher Konsequenzen konzentriert analysiert und zur Umsetzung optimiert. Die Harmonisierung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen, aber auch ertragsteuerlichen Konsequenzen der Nachfolge mit den zivilrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen sind aufgrund der hohen Komplexität und Schnittstellenvielfalt nur aufgrund der langjährigen Erfahrung zielführend und im Sinne eines nachhaltigen Vermögenserhalts zu bewältigen. Das bietet die Kanzlei FROMM seit Jahrzehnten!

Auch die immobilienspezifischen Besonderheiten des Steuerrechts, sei es das Umsatzsteuerrecht, das Grunderwerbsteuerrecht oder aber die Begründung eines geschlossenen Immobilienfonds mit ertragsteuerrechtlichen Bezügen, liegen im Bereich unseres Tagesgeschäftes und werden von uns für mittelständische Unternehmer und Privatpersonen mit großem Know-How und strategischem Ansatz aufgegriffen und umgesetzt.

Gleiches gilt für insolvenzspezifische Fragestellungen, die sich nicht zuletzt in Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung, Fragen von Sanierungsbeiträgen durch Gläubiger und Gesellschafter und deren Finanzierungsbeiträge (Patronatserklärung, Rangrücktrittserklärung, Verzicht auf Forderungen) auch ertragsteuerlich auswirken können bis hin zur Frage der Behandlung von Sanierungsgewinnen. Die Schnittstelle zur Körperschaftsteuer und dem dort geregelten Verlust von Verlustvorträgen wird ebenso besetzt, wie etwaige steuerliche Ansätze, zur Verlustrettung.

Aufgrund der regelmäßigen Begleitung von Unternehmenstransaktionen ist die Kanzlei FROMM auch in der Lage, mit hohem gestalterischen Know-How die steuerrechtlichen Spezifika im Rahmen von M&A-Sachverhalten zu begleiten, wie beispielsweise die Gestaltung eines Asset-Deals statt eines Share-Deals, die Klärung der steuerrechtlichen Haftung im Rahmen einer Unternehmenstransaktion oder die steuerlichen Wechselwirkungen in der Vorbereitung der Transaktion durch Umstrukturierungen.

Letztlich sind nämlich auch Umstrukturierungsgestaltungen und Umstrukturierungsvorgänge, die gegebenenfalls auch in das Umwandlungsteuerrecht fallen, Kerngegenstand der, mittelständischen Beratung der Kanzlei FROMM.

So werden die Ausgliederung von Unternehmensteilen, die Umhängung von Anteilen oder die Einbringung von Unternehmenseinheiten steuerrechtlich begleitet, stets mit dem Fokus darauf, die steuerrechtlich günstigste und zugleich zivilrechtlich zielführendste Lösung dem mittelständischen Unternehmer anbieten zu können.

Aufgrund der breiten Erfahrung im Nachfolgebereich ist die Kanzlei FROMM auch spezialisiert auf gemeinnützigkeitsrechtliche Fragenstellungen, wie sie häufig bei der Gründung von gemeinnützigen Stiftungen zu Tage treten, stets mit ertragsteuerlichen und erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Auswirkungen. Darüber hinaus begleitet die Kanzlei FROMM auch einige gemeinnützige Institutionen und kann darüber auf fundiertes Know-How zu rechtskonformen Mittelverwendung, zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zur umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen bei gemeinnützigen Institutionen Stellung beziehen. Die Abgabenordnung und deren Vorschriften zur Gemeinnützigkeit sind hierbei nur der Einstieg in die gemeinnützige Beratung.

Schließlich hat die Kanzlei FROMM in den vergangenen Jahren erhebliche Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts, insbesondere der strafbefreienden Selbstanzeige (hier nicht nur mit Blick auf ertragsteuerliche Nacherklärungen, sondern auch auf erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Nacherklärungen) sammeln dürfen und regelmäßig mit Erfolg die Mandantschaft begleiten können.

Der Mandant ist also bei der Kanzlei FROMM mit steuerrechtlichen Fragestellungen sehr gut aufgehoben, da nicht nur steuerpraktisches Wissen eines Steuerberaters, sondern zugleich auch die dogmatische rechtliche Einordnung eines Rechtsanwaltes aus einer Hand gewährleistet sind, und damit nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch deren rechtliche Umsetzung ohne Schnittstellen geleistet werden kann.

Selbstverständlich setzt die Kanzlei FROMM auch ihre Gestaltungen oder die Ansprüche ihrer Mandanten gegenüber Finanzämtern, Gerichten bis hin zum BFH mit Ehrgeiz und Durchsetzungsstärke durch.

Ansprechpartner

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Dr. Andreas Fromm

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

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